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Hinweise Corona

Ab 5. Dezember 2022 gelten folgende Regelungen:

  1. Die „Isolationspflicht“ für infizierte Personen entfälltInfizierte Personen, die sich außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten, müssen eine FFP2-Maske tragen. Diese Maskenpflicht entfällt frühestens 5 Tage nach Durchführung des Corona-Tests unter der Voraussetzung, dass die infizierte Person seit 48 Stunden symptomfrei ist. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von 10 Tagen.
  2. Bei einer symptomlosen Coronainfektion sind Schülerinnen und Schüler unter Beachtung der Maskenpflicht zum Schulbesuch verpflichtet.
  3. Selbsttests können jedoch auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, da unsere Schule noch über eine hohe Anzahl an Schnelltests verfügt.
  4. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion haben, wenden Sie sich für eine PCR-Testmöglichkeit bitte telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder die Telefonnummer 116117. Weitere Informationen bei Verdacht auf eine Corona-Infektion finden Sie hier.
  5. Das regelmäßige Lüften und sonstige Hygieneregeln gelten ebenfalls weiter.
  6. Mit Blick auf Hygienestandards und den Gesundheitsschutz bleibt es – auch abseits der Pandemie – weiterhin wichtig, eigenverantwortlich und im Sinne anderer zu handeln. Dies gilt insbesondere für Personen, die Erkältungs- bzw. Krankheitssymptome zeigen, die die Schule nicht besuchen sollten

Nähere Informationen finden Sie hier:
Aktueller Hygieneplan
Empfehlung Umgang Erkältungssymptomen