Ab 5. Dezember 2022 gelten folgende Regelungen:
- Die „Isolationspflicht“ für infizierte Personen entfällt. Infizierte Personen, die sich außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten, müssen eine FFP2-Maske tragen. Diese Maskenpflicht entfällt frühestens 5 Tage nach Durchführung des Corona-Tests unter der Voraussetzung, dass die infizierte Person seit 48 Stunden symptomfrei ist. Die Maskenpflicht endet spätestens nach Ablauf von 10 Tagen.
- Bei einer symptomlosen Coronainfektion sind Schülerinnen und Schüler unter Beachtung der Maskenpflicht zum Schulbesuch verpflichtet.
- Selbsttests können jedoch auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, da unsere Schule noch über eine hohe Anzahl an Schnelltests verfügt.
- Bitte beachten Sie: Wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion haben, wenden Sie sich für eine PCR-Testmöglichkeit bitte telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder die Telefonnummer 116117. Weitere Informationen bei Verdacht auf eine Corona-Infektion finden Sie hier.
- Das regelmäßige Lüften und sonstige Hygieneregeln gelten ebenfalls weiter.
- Mit Blick auf Hygienestandards und den Gesundheitsschutz bleibt es – auch abseits der Pandemie – weiterhin wichtig, eigenverantwortlich und im Sinne anderer zu handeln. Dies gilt insbesondere für Personen, die Erkältungs- bzw. Krankheitssymptome zeigen, die die Schule nicht besuchen sollten
Nähere Informationen finden Sie hier:
Aktueller Hygieneplan
Empfehlung Umgang Erkältungssymptomen