Der Schulelternbeirat (SEB) ist ein demokratisch gewähltes Gremium. Als Elternvertretung hat er die Aufgabe, die Vertretung der Erziehungsberechtigten und der Schüler einer Schule zu übernehmen. Der SEB wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend und beschließend mit. Bei der Gestaltung des Lebens der Schülerinnen und Schüler übernimmt der SEB eine gemeinsame Verantwortung. Die Mitglieder des SEB arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.
Aufgaben des Schulelternbeirates sind die Wahrung und Vertretung der Interessen der Elternschaft, die Wünsche und Vorschläge der Eltern an die Schulleitung weiterzugeben und die Teilnahme an Beratungen sowie Schulkonferenzen.
Der Schulträger und die Schulleitung unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.
Die konkreten Aufgaben orientieren sich dabei an den spezifischen Belangen der entsprechenden Einrichtung.