Hier finden Sie unsere Schulbuchlisten für
VOLLZEITSCHULFORMEN
- Berufsfachschule I
- Berufsfachschule II
- Höhere Berufsfachschule Wirtschaft (1. Schuljahr)
- Höhere Berufsfachschule Wirtschaft (2. Schuljahr)
- Berufliches Gymnasium Gesundheit & Soziales
BEGY – Klasse 11
BEGY – Klasse 12
BEGY – Klasse 13
TEILZEITBERUFSSCHULE
- Verkäufer / Kaufleute im Einzelhandel (1. Ausbildungsjahr)
- Verkäufer / Kaufleute im Einzelhandel (2. Ausbildungsjahr)
- Kaufleute im Einzelhandel (3. Ausbildungsjahr)
- Fachlageristen / Fachkräfte für Lagerlogistik 1. Ausbildungsjahr
- Fachlageristen/Fachkräfte für Lagerlogistik 2. Ausbildungsjahr
- Fachlageristen/Fachkräfte für Lagerlogistik 3. Ausbildungsjahr
- Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement
- Kaufleute für Büromanagement
(1. Ausbildungsjahr) - Kaufleute für Büromanagement
(2. Ausbildungsjahr) - Kaufleute für Büromanagement
(3. Ausbildungsjahr) - Industriekaufleute (1. Ausbildungsjahr)
- Industriekaufleute (2. und 3. Ausbildungsjahr)
- Bankkaufleute (1. Ausbildungsjahr)
- Bankkaufleute (2. Ausbildungsjahr)
- Bankkaufleute (3. Ausbildungsjahr)
- Medizinische Fachangestellte
- Zahnmedizinische Fachangestellte
Auch Schülerinnen und Schüler der Vollzeitbildungsgänge an Berufsbildenden Schulen haben die Möglichkeit, ihre Schulbücher im Rahmen der Schulbuchausleihe zu beziehen. Grundlage für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist ein vorhandenes Benutzerkonto, welches über die Internet-Plattform „Lernmittelfreiheit in Rheinland-Pfalz“ (lmf-online) angelegt und von den Eltern bzw. Schüler/-innen verwaltet wird.
Schulbuchausleihe
Es gibt zwei Möglichkeiten, an der Schulbuchausleihe teilzunehmen:
Unentgeltliche Ausleihe
Schülerinnen und Schüler, bei denen das Familieneinkommen unter einem festgelegten Satz liegt, können auf Antrag kostenfrei die Schulbücher ausleihen. Den Antrag für die Ausleihe mit weiteren Informationen erhalten die Schülerinnen und Schüler bei bestehendem Schulverhältnis von der Klassenleitung oder im Rahmen einer Neuanmeldung mit der Zusage eines Schulplatzes. Sie können aber auch direkt beim Lehrmittelportal lmf-online heruntergeladen werden.
Der Antrag zur unentgeltlichen Schulbuchausleihe ist für jedes Schuljahr neu zu stellen und beim Schulträger (Schulverwaltung der Stadtverwaltung Worms) oder in unserem Sekretariat abzugeben. Wird der Antrag bewilligt, erfolgt die Schulbuchbestellung über das Schulamt. Wird der Antrag abgelehnt, ist eine Ausleihe gegen Gebühr möglich.
Entgeltliche Ausleihe
Sofern das Familieneinkommen über der festgelegten Einkommensgrenze liegt, ist eine Schulbuchausleihe gegen Gebühr möglich. Alle Schülerinnen und Schüler mit bestehendem Benutzerkonto (siehe oben) erhalten (meist im Juni) ihren persönlichen Freischalt-Code.
Mit diesem Freischalt-Code können die Schulbücher im Rahmen der entgeltlichen Schulbuchausleihe verbindlich über das Schulbuch-portal bestellt werden. Bitte beachten Sie die Auflistung der Arbeitshefte, die nicht geliehen werden könnenund daher selbst zu kaufen sind.
Die Schulbuchausleihe erfolgt direkt in der Schule nach Schuljahresbeginn. Der Termin wird in den Klassen bekannt gegeben.
Hinweis: Da die Schulbücher in der Regel drei bis sechs Jahre im Einsatz sind, bitten wir diese pfleglich zu behandeln und mit einem Umschlag zu versehen. Schulbücher, die verloren gehen oder aufgrund Verschmutzung/Beschädigung nicht mehr ausgeliehen werden können, werden vom Schulträger in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe durch die Stadt Worms finden Sie hier.