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HBF Praktikumsanerkenntnis

In Ausnahmefällen können Praktika, die vor Beginn der Höheren Berufsfachschule abgeleistet wurden, für die Erlangung der Fachhochschulreife angerechnet werden. Bitte klären Sie das rechtzeitig vor den Prüfungen ab.

Nach Ableisten eines Praktikums erhalten Sie ein Praktikumszeugnis. Dies ist meist nicht detailliert genug um zu entscheiden, ob das Praktikum einschlägig und damit anrechenbar ist. Wir benötigen daher über das Zeugnis hinaus weitere Informationen.

Dies könnte eine differenzierte Auflistung der Tätigkeiten sein oder ein Berichtsheft. In jedem Fall müssen diese Unterlagen von der Praktikumseinrichtung abgezeichnet sein.

Wenn aus den vorgelegten Unterlagen zu erkennen ist, dass die Zeiten als einschlägiges Praktikum im Sinne des §7(1) Nr 4a der LVO über die DBOS und den FHRU anerkannt werden können, erhalten Sie von uns eine Anerkennungsbestätigung und nach bestandener Fachhochschulreifeprüfung und bestandener Prüfung der Höheren Berufsfachschule unmittelbar ein Zeugnis der Fachhochschulreife. Bitte bewahren Sie alle Praktikumszeugnisse gut auf, sie werden ebenso wie Ihr Abschlusszeugnis der Höheren Berufsfachschule zum Bestandteil Ihres Fachhochschulreifezeugnisses und müssen immer zusammen mit ihm vorgelegt werden.